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Elektroakustische Alarmierungssysteme - wichtige Normänderungen
Diese Information ist für Sie interessant, wenn Sie ab 2011 neue elektroakustische Alarmierungsanlagen planen, die automatisch durch die Brandmeldeanlage ausgelöst werden. Für elektroakustische Alarmierungssysteme, Lautsprecheranlagen, die (auch) der Alarmierung dienen, wurden vom Gesetzgeber neue Normen festgelegt. Entscheidende Neuerung ist hier seit 2007 die DIN VDE 0833-4. Geeignete Produkte entsprechend dieser Norm müssen von den Herstellern von Lautsprechern und der zentralen Geräte erst zertifiziert werden. Dafür wurde eine Übergangsfrist bis Frühjahr 2011 eingerichtet. Nachfolgend haben wir einige Informationen stichpunktartig zusammengefasst:
Gilt für:
Elektroakustische Alarmierungsanlagen mit einer automatischen Alarmierung durch die Brandmeldeanlage
Gilt nicht für:
Lautsprecheranlagen, die nicht der Alarmierung dienen;
Lautsprecheranlagen, welche der Alarmierung dienen, aber nicht automatisch durch die Brandmeldeanlage ausgelöst werden;
bestehende Lautsprecheranlagen
Gilt ab:
Frühjahr 2011 Von 2007-2011 gilt eine Übergangsfrist für die Zertifizierung der Geräte und Komponenten
Auswirkungen:
Die Projektierung als erster Schritt ist deutlich ausgeweitet worden. Für die Projektierung ist der Betreiber/Auftraggeber zuständig. Ebenso muss die Planung viel ausführlicher ausgeführt werden. Die Haftungsansprüche gegen Betreiber/Planer steigen aufgrund dieser Vorgaben. Die Frage, ob die Alarmierung automatisch oder manuell, z.B. durch Hausalarm-Handmelder erfolgen soll, sollte also bereits in der Projektierungsphase beantwortet werden. Es dürfen nur noch Geräte installiert werden, welche entsprechend der Normenreihe 54 zertifiziert wurden. Dies zieht vor allem in der Anfangszeit auch eine reduzierte Auswahl an geeigneten Produkten nach sich. Während des Betriebs treten ebenfalls verschärfte Bedingungen in Kraft. Aufgrund der Anforderungen der DIN EN 0833-4 und DIN EN 54 stellt diese Entscheidung auch eine Kosten-/Budgetentscheidung dar. Es sollte geprüft werden, ob sich die Prüfung/Abnahme der bereits geplanten und im Bau befindlichen Anlagen nicht vorziehen lässt. Beteiligte Sachverständige/Feuerwehr/Bauordnungsämter sollten konkret auf diese Problematik angesprochen werden.
Geltende Normen:
DIN EN 60849/VDE 0828-1 elektroakustische Alarmierungssysteme (Systemnorm);
DIN VDE 0833-4 Sprachalarmierungsanlagen (Anwendungsnorm);
DIN EN 54-4 Energieversorgungen, DIN EN 54-16 Sprachalarmzentralen, DIN EN 54-24 Lautsprecher; (Produktnormen);
Weitere Normen ergeben sich aus den genannten Normen


Weiterführende Fragen zur Thematik beantworten wir gern.
Diese Seite als pdf-Datei:  maeker_normaenderungen saa 2011.pdf
 

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